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Lehrbuch: Systemtechnik des Schienenverkehrs

Hinweise für Leser in Österreich


Wie den Rückmeldungen aus dem Leserkreis zu entnehmen ist, erfährt dieses Buch eine zunehmende Verbreitung in Österreich. Da das Buch in Deutschland erschien, wird als Referenz-Terminologie die im deutschen Bahnbetrieb eingeführte Begriffswelt verwendet. Erfreulicherweise sind sich die Betriebsgrundsätze der Eisenbahnen in Deutschland und Österreich recht ähnlich. Es gibt jedoch eine Reihe von Details, in denen sich betriebliche Begriffe und Verfahren voneinander unterscheiden. Die Unkenntnis dieser Feinheiten kann ungünstigstenfalls zu Missverständnissen bei der Lektüre führen. Ich habe daher hier eine Reihe diesbezüglicher Hinweise zusammengestellt. Diese Zusammenstellung beschränkt sich auf Begriffe, die die im Buch verwendete Terminologie betreffen, sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Vergleich der deutschen und österreichischen Betriebsgrundsätze.

Ich wünsche meinen Lesern in Österreich weiterhin viel Freude mit diesem Buch und freue mich jederzeit über ergänzende Hinweise.

Jörn Pachl


Einteilung der Betriebsstellen

In der Bahnhofsdefinition entfällt in Österreich die Forderung nach mindestens einer Weiche. Damit sind auch Betriebsstellen ohne Weichen Bahnhöfe, wenn in ihnen Züge beginnen und enden. Der Begriff des Haltepunktes wird nicht verwendet. Die in Deutschland als Haltepunkte bezeichneten Betriebsstellen werden in Österreich den Haltestellen zugerechnet. Endhaltepunkte gelten gemäß vorgenannter Definition als Bahnhöfe.

Als Blockstellen werden nur Zugfolgestellen der freien Strecke bezeichnet. Bahnhöfe sind somit Zugfolgestellen jedoch keine Blockstellen. Damit besteht in Österreich zwischen den Begriffen Blockstelle und Zugfolgestelle die gleiche Unterscheidung, wie sie früher bei der Deutschen Reichsbahn üblich war. Der Begriff der Zugmeldestelle als Oberbegriff für Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen wird in Österreich nicht verwendet.

Für Blockabschnitte werden in Österreich die in Deutschland teilweise alternativ benutzten Begriffe Blockstrecke und Zugfolgeabschnitt nicht verwendet.

Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen

In der Definition der Zugfahrt entfällt die Formulierung, dass neben den auf die freie Strecke übergehenden Fahrten auch diejenigen Fahrten Züge sind, die innerhalb eines Bahnhofs nach Fahrplan verkehren. Es kann jedoch in örtlichen Unterlagen vorgeschrieben sein, dass bestimmte Fahrten innerhalb eines Bahnhofs als Zugfahrten durchzuführen sind. Rangierfahrten werden in Österreich als Verschubfahrten bezeichnet. Das betrifft in gleicher Weise alle damit in Zusammenhang stehenden Begriffe (Verschubhalt, Verschubstraße, Verschubsignal usw.).

Neben den Zug- und Verschubfahrten gibt es als dritte Kategorie noch die Nebenfahrten. Dazu zählen:

Verwendung der Signale

Anstelle der in Deutschland üblichen Sperrsignale werden in Österreich entweder Verschubsignale oder sog. Schutzsignale verwendet. Der Haltbegriff am Verschubsignal (zwei weiße Lichter nebeneinander) gilt nur für Verschubfahrten. Verschubsignale brauchen daher im Gegensatz zu deutschen Sperrsignalen nicht auf Fahrt gestellt zu werden, wenn eine Zugstraße am Signal vorbeiführt (betrieblich vorteilhafter als die deutsche Lösung). Sie entsprechen damit den ab der 4. Auflage am Ende des Abschnitts zur Verwendung der Sperrsignale erwähnten Rangierhaltsignalen. Das dort erwähnte blaue Licht als Rangierhaltbegriff bei vielen osteuropäischen Bahnen hat seinen Ursprung in der k.u.k.-Signalisierung und war bis etwa zur Jahrtausendwende auch noch in Altanlagen als Verschubhaltbegriff in Österreich anzutreffen. Der Haltbegriff an Schutzsignalen gilt auch für Züge. Schutzsignale werden im Gegensatz zu deutschen Sperrsignalen jedoch nur dort verwendet, wo sie als Ziel einer Zugfahrt benötigt werden (z.B. als Zugdeckungssignale oder bei Gruppenausfahrsignalen). Die Schutzsignale haben daher betrieblich die Funktion von fahrtbildlosen Hauptsignalen. Als Sperrsignal wird abweichend vom gleich lautenden deutschen Begriff das Signal am Gleisabschluss bezeichnet.

Ergänzender Hinweis ohne Bezug zum Lehrbuch: Der österreichische Begriff des Schutzsignals ist nicht mit dem in der deutschen Eisenbahn-Signalordnung enthaltenen gleichlautenden Begriff zu verwechseln. Der in Deutschland verwendete Begriff der Schutzsignale ist ein Oberbegriff für eine ganze Kategorie von Signalen, zu denen u.a. auch die Sperrsignale gehören.

Durchrutschwege

Die früher auf den deutschen Grundsätzen basierenden Durchrutschwege wurden in Österreich vor einiger Zeit durch die sog. Schutzwege ersetzt. Diese haben zwar grundsätzlich auch die Funktion von Durchrutschwegen, sie sind jedoch wesenlich kürzer und enden in der Regel vor der ersten auf das Signal folgenden Weiche oder Kreuzung. Damit sind bis auf die Freimeldung keine Maßnahmen zur Sicherung der Schutzwege erforderlich. Der neue Begriff des Schutzweges wurde eingeführt, um auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen, dass diese Schutzwege nicht mehr auf den bisherigen Funktionalitäten der Durchrutschwegsicherung beruhen. Wenn allerdings in Altanlagen noch Durchrutschwege hergebrachter Art vorhanden sind, werden sie der Einheitlichkeit halber heute ebenfalls als Schutzwege bezeichnet.

Grenzzeichen an Weichen und Kreuzungen

Das Grenzzeichen wird in Österreich als Grenzmarke bezeichnet. Im Unterschied zu einem deutschen Grenzzeichen wird in in den Fällen, wo in Gleisen ohne Gleisfreimeldeanlage auf die betreffende Weiche eine Fahrstraßenzugschlussstelle folgt, die Grenzmarke an der Fahrstraßenzugschlussstelle angeordnet. Wenn keine Fahrstraßenzugschlussstelle folgt, wird die Grenzmarke wie ein deutsches Grenzzeichen an der Stelle angeordnet, wo der Gleisabstand 3,50 m beträgt. Wenn die Lage der durch die Grenzmarke zu markierenden Fahrstraßenzugschlussstellen in beiden Weichensträngen differiert, werden an beiden Gleisen getrennte Grenzmarken vorgesehen.

Begriff der Gleissperre

Der Begriff Gleissperre bezeichnet kein Entgleisungsmittel, sondern wie auch in der Schweiz die vom Fahrdienstleiter ausgesprochene Sperrung eines Gleises. Fahrwegelemente, die eine unzulässige Fahrzeugbewegung kontrolliert zur Entgleisung bringen, werden als Sperrschuhe bezeichnet (zur abweichenden Bedeutung des Begriffs Sperrschuh in der Schweiz siehe Hinweise für Leser in der Schweiz).

Räumungsprüfung

Der Begriff der Räumungsprüfung wird in Österreich nicht verwendet. Grundsätzlich gilt die Regel, dass bei gestörtem Streckenblock Rückmelden einzuführen ist. Bei selbsttätigem Streckenblock kann die Rückmeldung durch eine Feststellung der Zugvollständigkeit oder durch die Feststellung des Freiseins des betroffenen Blockabschnitts anhand von Meldeanzeigen im Stellwerk (Blockabschnittsprüfung) ersetzt werden. Damit gelten letztlich ähnliche Grundsätze, wie sie in Deutschland durch die Regeln zur Räumungsprüfung gegeben sind, wenngleich in einer begrifflich anders strukturierten Form.

Zugleitbetrieb

Der Zugleiter wird in Österreich als Zugleit-Fahrdienstleiter bezeichnet. Im Zugleitbetrieb entfällt die Ausgrenzung des Signalisierten Zugleitbetriebes als eigenständiges Betriebsverfahren. Stattdessen kann im Zugleitbetrieb jederzeit Strecken- und/oder Bahnhofssicherung installiert sein. Wenn dies der Fall ist, können die Hauptsignale durch Fahrerlaubnissignale ergänzt sein, durch die die Fahrerlaubnis des Zugleit-Fahrdienstleiters in Form einer Zusatzanzeige signalisiert wird. Dadurch bleibt der wesentliche (und in Deutschland derzeit in Verwässerung befindliche) Grundsatz des Zugleitbetriebes erhalten, dass die Fahrtbegriffe der Hauptsignale im Gegensatz zum signalgeführten Betrieb nicht unmittelbar als Zustimmung zur Zugfahrt gelten.


joern.pachl@gmx.de